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Versicherung der Ferienwohnung: Vermieter sollten ausreichend geschützt sein

Wer eine Ferienwohnung hat, hat oft viel investiert. Nicht nur Geld für den Kauf und die Einrichtung, sondern auch Herzblut und Mühen. Daher ist es besonders ärgerlich, wenn etwas geschieht und die Ferienwohnung nicht ausreichend durch Versicherungen geschützt ist. Dann ist Geld im Nichts versunken und die Mühen dahin.
Damit Ihnen als Vermieter nichts dergleichen geschieht, haben wir Ihnen eine Übersicht erstellt, welche Versicherungen für Ihre Ferienwohnung unabdingbar sind, welche ein guter Zusatz sind und welche Sie wahrscheinlich nicht benötigen.


Versicherungen, die für Vermieter einer Ferienwohnung ein Muss sind

Besonders ein Trio von Versicherungen ist zwingend notwendig, wenn Sie Vermieter einer Ferienwohnung sind: die verbundene Wohngebäudeversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung.

Die verbundene Wohngebäudeversicherung: ein Muss für Vermieter von Ferienwohnungen

Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude an sich vor Schäden durch (Leitungs-)Wasser, Feuer und Unwetter. Sie wird “verbundene” Gebäudeversicherung genannt, da sie drei Teilversicherungen gegen die genannten Schäden verknüpft und in einer Versicherung vereint.
Versichert ist also das Gebäude an sich, außen zugehörige Gegenstände wie die Klingel und, sofern vereinbart, auch Carport oder Garage.

Sind Sie Besitzer einer Ferienwohnung und diese befindet sich in einem Haus, welches mehrere Eigentümer hat? Dann muss der Eigentümerverband als Gesamtes eine Gebäudeversicherung für das Haus abschließen. Für eine Ferienwohnung allein gibt es keine Gebäudeversicherung, sondern nur für das Haus, in welchem sie sich befindet.

Für Ferienimmobilien kann diese Versicherung teuer werden. Denn dadurch, dass dort nicht jederzeit jemand wohnt, können Schäden eventuell unentdeckt bleiben und sich verschlimmern. Gibt es beispielsweise durch einen Sturm Beschädigungen am Dach und diese werden nicht sofort gemeldet und repariert, regnet es dort hinein und ein Wasserschaden entsteht zusätzlich. Ihre Beiträge können Sie allerdings reduzieren, wenn Sie jemanden angeben, der vor Ort ist! Gibt es jemanden, der regelmäßig Ihre Ferienwohnung kontrolliert und auf Schäden prüft, senkt das die Versicherungsbeiträge erheblich. 

Achtung: Schließen Sie dazu eine Elementarschadenversicherung ab! Schäden durch Überschwemmungen, Schneedruck, Erdbeben, Erdsenkungen und -rutsche nennt man Elementarschäden. Diese sind in der regulären Gebäudeversicherung nicht versichert. Für alles, was über einen normalen Sturm hinausgeht, benötigen Sie diesen gesonderten Schutz.

Eine Haftpflichtversicherung: abhängig von privater oder gewerblicher Vermietung

Sie als Vermieter der Ferienwohnung sind dafür verantwortlich, wenn durch diese Schäden am Mieter entstehen. Dann müssen Sie haften und beispielsweise Krankenhausrechnungen zahlen. Deswegen ist es nicht nur wichtig, regelmäßig Haus und Inventar prüfen zu lassen – sondern auch, dass Sie eine passende Haftpflichtversicherung abschließen.

Die private Haftpflichtversicherung reicht dabei manchmal nicht aus. Prüfen Sie also unbedingt den Umfang des Versicherungsschutzes Ihrer privaten Haftpflichtversicherung oder sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner Ihres Versicherers. Ideal ist es, wenn Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz für die Vermietung der Ferienwohnung einfach aufstocken können.

Vermieten Sie Ferienimmobilien im Rahmen eines Gewerbes? Dann benötigen Sie als Äquivalent zur privaten Versicherung eine Betriebshaftpflichtversicherung.

In einem Atemzug mit der Haftpflichtversicherung wird oft von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gesprochen. Diese versichert Sie gegen Schäden, die durch das Haus selbst entstehen, wenn beispielsweise ein Passant von einem herunterstürzenden Ziegelstein getroffen wird. Für eine Ferienwohnung ist das nur dann relevant, wenn beispielsweise ein Garten dazugehört.

Achtung: Auch eine Haftpflichtversicherung hat Leistungseinschränkungen! Wenn Sie nicht regelmäßig Ihre Ferienwohnung renovieren und Mängel ausbessern, gilt das als grobe Fahrlässigkeit. Dann zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht!

Hausratversicherung oder Inhaltsversicherung: je nachdem, ob gewerblich vermietet wird

Die Hausratversicherung schützt alles, was in der Ferienwohnung an Mobiliar und beweglichen Gegenständen vorhanden ist. Um genau zu sein, ist der Hausrat ein Begriff für alle in einer Wohnung befindlichen Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsgüter, die zur Hauswirtschaft und Lebensführung benötigt werden. Unterteilt wird dabei:

  • Einrichtung (Möbel, Teppiche, Bilder, also die Ausstattung der Ferienwohnung)
  • Gebrauchsgegenstände (Bücher, Kleidung, Geschirr, Haushaltsgeräte wie Staubsauger, Geschirrspüler und Waschmaschine oder auch Unterhaltungselektronik)
  • Verbrauchsgegenstände (Nahrungs- und Genussmittel)
  • Wertsachen (Bargeld, Schmuck, Antiquitäten)

Schäden an und durch diesen Hausrat sind durch die Hausratversicherung abgedeckt. Ist beispielsweise die Waschmaschine defekt und verursacht einen Wasserschaden, so leistet hier die Hausratversicherung. Vermieten Sie Ihre Ferienwohnung gewerblich, benötigen Sie eine sogenannte Inhaltsversicherung. Diese ist das Äquivalent zur privaten Hausratversicherung für gewerbliche Ferienwohnung-Vermietung. Auch hier wird alles innerhalb der Immobilie versichert und im Schadensfall ersetzt die Versicherung den Hausrat Ihrer Ferienwohnung innerhalb einer Versicherungssumme, die vertraglich festgelegt wurde.

Der Schutz durch eine Hausratversicherung erstreckt sich ausschließlich auf Sachschäden am eigenen Hausrat! Bei Personenschäden oder Sachschäden bei Dritten (wenn beispielsweise die defekte Waschmaschine einen Wasserschaden beim Nachbarn verursacht) greift Ihre Haftpflichtversicherung.

Tipp: Sprechen Sie Ihren Versicherer an, ob Ihre Hausrat- beziehungsweise Inhaltsversicherung auch Vandalismus als Schadensfall anerkennt! Dabei sind nicht nur Schäden durch einen Einbruch gemeint, sondern auch, wenn sich beispielsweise ein Gast danebenbenimmt und Ihre Einrichtung beschädigt oder zerstört. Einige Versicherer bieten dort keinen Schutz, sondern beschränken sich auf unerlaubtes Eindringen von außen, also einem Einbruch.

Zusätzliche Versicherungen für die Ferienwohnung

Zu den zusätzlich sinnvollen Versicherung für Ihre vermietete Ferienwohnung zählen die Rechtsschutz- und die Glasversicherung.

Rechtsschutzversicherung: wenn es bei der Vermietung der Ferienwohnung zum Rechtsstreit kommt

Streitigkeiten mit Mietern und Gästen sind nie schön, können aber leider geschehen. Manchmal reicht dabei nur ein Missverständnis, manchmal sind tatsächlich große Fehler die Auslöser. So oder so sind rechtliche Streitigkeiten teuer. Eine Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen in diesen Fällen mit der Kostenübernahme von Anwalt, Notar oder Gutachter. Kommt es zum Prozess und Sie verlieren, werden auch die Prozesskosten gezahlt.
Aber auch hier gibt es diverse Leistungseinschränkungen und -begrenzungen, je nach Versicherer. Prüfen Sie daher vor Unterzeichnung genau den Versicherungsvertrag und lassen Sie sich am besten von Anfang an von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten. 

Glasversicherung: bei Wintergärten sinnvoll, ansonsten über Inhaltsversicherung abgedeckt

Wer eine Inhaltsversicherung abgeschlossen hat, bei dem ist eine bestimmte Fläche an Glas mitversichert. Haben Sie allerdings in Ihrer Ferienwohnung eine außergewöhnliche Fläche an Glas, beispielsweise aufgrund eines Wintergartens, dann lohnt sich eine Glasversicherung.
Vermieten Sie Ihre Ferienwohnung privat, sollten Sie über eine Glasversicherung nachdenken. Die Hausratversicherung zahlt Glasschäden nur dann, wenn Sie aufgrund von Hagel, Sturm, Leitungswasser oder Feuer beschädigt wird. Reguläre Missgeschicke oder Unfälle sind nicht im Versicherungsschutz enthalten. 


Welche Versicherung Sie für Ihre Ferienwohnung nur selten brauchen

Oft werden für Vermieter von Ferienwohnungen Versicherungen empfohlen, die eigentlich keinen zusätzlichen Schutz bieten, sondern nur unnötig Geld kosten. Hier haben wir einmal aufgeführt, bei welchen Versicherungen Sie lieber einmal mehr prüfen, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.

Betriebsausfallversicherung: teilweise in anderen Versicherungen der Ferienwohnung bereits enthalten

Ist die Ferienwohnung aufgrund eines Schadens nicht mehr in einem Zustand, in welchem Sie zu vermieten ist, entsteht Ihnen dadurch ein finanzieller Schaden. In diesem Fall springt dann idealerweise die Betriebsausfallversicherung. Aber auch, wenn Sie beispielsweise schwer erkranken und Ihren Pflichten als Vermieter nicht mehr nachkommen können, erleiden Sie eine Zwangspause. Trotzdem gilt es Kredite abzuzahlen oder Nebenkosten für die Ferienwohnung zu zahlen.

Allerdings sind solche Zahlungen aufgrund von Schäden teilweise bereits in anderen, oben genannten Versicherungen enthalten. Prüfen Sie daher im Voraus, ob Sie vielleicht durch gute Konditionen bereits abgesichert sind, oder ob Sie noch eine Betriebsausfallversicherung benötigen. Achten Sie auch beim Abschluss darauf, dass es keine Einschränkungen gibt – wie beispielsweise keine Leistungen bei Betriebsausfall aufgrund von Burn-Out oder ähnlichen Gründen bei Ihnen als Vermieter selbst.

Diese Versicherung ist übrigens für die gewerbliche Vermietung! Sie finden diese Versicherung auch unter dem Namen Ertragsausfallversicherung.

Mietausfallversicherung: Eher für langfristige Vermietung geeignet

Ferienwohnungen werden meist für nur kurze Zeit vermietet. Selbst wenn also ein Urlauber die Miete für die Ferienwohnung nicht zahlt, die er zwei Wochen bewohnt hat, ist das zwar ärgerlich – aber noch kein bedrohlicher Verlust. Eine Mietausfallversicherung betrifft eher Vermieter, die Wohnungen langfristig vermieten. Wenn dort ein Mieter sechs Monate lang nicht zahlt, ist das ein finanzieller Schaden in einer Größenordnung, bei der eine Versicherung durchaus helfen kann.
Für die Vermietung von Ferienwohnungen aber ist diese Versicherung eher teurer als nützlich.

Elektronikversicherung: eher die Ausnahme für besonders hochwertige Geräte

Die Elektronikversicherung versichert elektronische Geräte über die Hausrat- oder Inhaltsversicherung hinaus auch bei Überspannung (zum Beispiel, wenn der Blitz einschlägt) oder Fehlbedienung der Geräte. Haben Sie allerdings nur die regulären elektrischen Geräte wie eine Spülmaschine, ist diese über die Hausratversicherung abgedeckt. Eine Elektronikversicherung lohnt sich eher für besonders teure Geräte, oder aber die Technik wie Ihren Computer, mit welchem Sie die Vermietung Ihrer Ferienwohnung verwalten. Da letzterer aber nicht in der Ferienwohnung selbst steht, ist die Elektronikversicherung für die Ferienwohnung eher selten relevant.

Die Vermögensschutzversicherung: für den Vermieter einer Ferienwohnung eher selten interessant

Eine Vermögensschutzversicherung greift dann, wenn durch Ihre Handlungen ein Schaden im Vermögen eines Dritten entstanden ist. Personen- oder Sachschäden werden dabei nicht übernommen. Diese Versicherung ist für Sie als Vermieter einer Ferienwohnung eher weniger relevant. Tatsächlich könnte Sie eher für Ihren Hausverwalter interessant sein – macht dieser einen Fehler und bei Ihnen entstehen dadurch finanzielle Schäden durch das Ausbleiben von Mieteinnahmen, würde die Vermögensschutzversicherung Ihres Hausverwalters Sie entschädigen. Allerdings gibt es wenige Fälle, bei welchen Ihre Gäste oder Mieter Vermögensschäden durch Sie erleiden, die nicht von anderen Versicherungen bereits abgedeckt sind.
Im schlimmsten Fall müssen Sie die Hotelkosten aufgrund einer Doppelbelegung übernehmen – aber in diesem Fall wäre die Vermögensschutzversicherung im Schnitt teurer als die Forderung der Gäste.


Die notwendigen Versicherungen für die Vermietung Ihrer HELMA Ferienwohnung

Wir hoffen, dass Sie nun einen guten Überblick haben, welche Versicherungen Sie benötigen – oder einen guten Plan erstellen können, welche Policen Sie prüfen und welche Sie noch abschließen müssen.

Haben Sie Interesse, das Vermieten von Ferienwohnungen gewerblich zu machen? Möchten Sie dazu eine oder mehrere Ferienwohnungen kaufen? Dann schauen Sie doch gern in unsere aktuellen Projekte! In unseren Referenzprojekten sehen Sie fertiggestellte Ferienimmobilien, falls Sie sich einmal unsere fertiggestellten Resorts ansehen möchten.

Wenn Sie ansonsten noch Fragen haben zu unseren Ferienwohnungen – zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns gern!

 

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